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Homeoffice im Ausland für deutschen Arbeitgeber: So funktioniert’s

Gina Schumacher

In den letzten Jahren hat sich das Arbeiten im Homeoffice zu einem beliebten Trend entwickelt. Doch das muss nicht immer nur in Deutschland sein: Denn die Möglichkeit, von überall auf der Welt aus zu arbeiten, hat eine Vielzahl von ArbeitnehmerInnen dazu inspiriert, ihr Homeoffice in exotischen oder einfach nur angenehmeren Umgebungen aufzuschlagen. 

Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn man das Homeoffice ins Ausland verlegt, und was ist dabei zu beachten? In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Homeoffice im Ausland befassen und alle wichtigen Aspekte wie Sozialversicherung, Steuerrecht, Datenschutz und mehr beleuchten.

Homeoffice im EU-Ausland: Was ist zu beachten?

Eine Frau arbeitet am Strand und macht Homeoffice im Ausland.

Immer mehr Menschen möchten dem grauen Arbeitsalltag in Deutschland entkommen und beneiden Digitalnomaden und Co., die ihren Arbeitsplatz stets dorthin verlegen können, wo es ihnen gerade am besten gefällt.

Doch funktioniert das auch, wenn du eine Festanstellung in Deutschland hast? Die gute Nachricht ist: Wenn du Vollzeit angestellt bist und hin und wieder oder sogar dauerhaft im EU-Ausland arbeiten möchtest, ist das nicht prinzipiell unmöglich. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. 

Die wohl größte Hürde ist die Zustimmung deines Arbeitgebers – ohne die funktioniert es leider nicht, selbst wenn du zu 100% Remote arbeitest. Zunächst solltest du also sicherstellen, dass dein deutscher Arbeitgeber mit dem Homeoffice aus dem Ausland einverstanden ist und dein Arbeitsvertrag es zulässt. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht kann das mobile Arbeiten aus dem Ausland einige Probleme mit sich bringen, mit denen sich die meisten Arbeitgeber nicht auseinandersetzen möchten, weshalb viele Ansuchen abgelehnt werden.

Viele Arbeitgeber machen sich beim Homeoffice im Ausland zudem Sorgen, die Arbeit ihrer Remote Worker nicht ausreichend überwachen zu können. Wenn dein Chef jedoch zustimmt – wunderbar! Dann ist es ratsam, diese Vereinbarung und eventuelle Einschränkungen vorab schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem solltest du folgende Aspekte beachten:

A1 Bescheinigung bei Homeoffice im Ausland

Wenn du aufgrund von Homeoffice-Regelungen teilweise in einem anderen Land der EU arbeitest, wirkt sich das auf die anwendbaren Rechtsvorschriften aus. Gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gilt nämlich normalerweise das Recht des Staates, in dem du angestellt bist. 

Wenn du jedoch vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitest, soll weiterhin das deutsche Recht für deine Homeoffice Tätigkeit im Ausland gelten. Um das nachzuweisen, brauchst du die sogenannte A1 Bescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass du weiterhin in Deutschland sozialversichert bist, auch wenn du vorübergehend im Ausland arbeitest. 

Die A1 Bescheinigung ist vor allem wichtig, um zu vermeiden, dass du doppelt in die Sozialversicherung einzahlen musst. Um die A1 Bescheinigung zu erhalten, muss dein Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Beachte allerdings, dass die Ausstellung der A1 Bescheinigung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bitte deinen Chef also rechtzeitig um die Beantragung.

Homeoffice im Ausland: Sozialversicherung

Grundsätzlich bleibt deine Sozialversicherungspflicht in Deutschland bestehen, solange du für einen deutschen Arbeitgeber tätig bist und dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland liegt. Dein Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, deine Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abzuführen  – hinsichtlich deiner Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich also nichts für dich, wenn du nur gelegentlich in einem anderen EU-Land arbeitest. 

Wenn du dein Homeoffice allerdings längere Zeit ins Ausland verlegen möchtest, kann es je nach Land und individueller Situation auch zu weiteren Versicherungspflichten im Zielland kommen. Hier lohnt es sich, die nationalen Bestimmungen zu überprüfen.

Homeoffice im Ausland: Steuerrecht

Das Arbeiten im Homeoffice im Ausland wirft natürlich auch viele Fragen im Hinblick auf das Steuerrecht auf. Grundsätzlich unterliegst du weiterhin der deutschen Einkommensteuer, wenn du für einen deutschen Arbeitgeber tätig bist und dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich weiterhin in Deutschland befindet. Genau wie bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist dein Arbeitgeber auch verpflichtet, die Lohnsteuer in Deutschland abzuführen, wenn du nur gelegentlich aus dem Homeoffice im EU-Ausland arbeitest.

Wenn du allerdings regelmäßig mobil im Ausland arbeitest, bist du möglicherweise auch im jeweiligen Land steuerpflichtig. Das ist in der Regel dann relevant, wenn dein Einsatz im Ausland eine Dauer von 183 Tagen überschreitet. Dann solltest du dich informieren, ob zwischen Deutschland und dem Zielland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht. 

Ist das der Fall und arbeitest du weniger als sechs Monate im Ausland, hat das Zielland normalerweise keine Besteuerungsrechte, da dein Steuersitz weiterhin in Deutschland bleibt.

Homeoffice im Ausland: Datenschutz

Auch der Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um das Arbeiten im Homeoffice im Ausland geht. Als ArbeitnehmerIn bist du weiterhin dazu verpflichtet, die Datenschutzrichtlinien deines Arbeitgebers einzuhalten – ganz unabhängig davon, wo du arbeitest. 

Die Datenverarbeitung muss auch beim Homeoffice im Ausland nach den Standards der DSGVO erfolgen. Die DSGVO ist allerdings in ganz Europa einheitlich, weshalb du beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland keine zusätzlichen Bestimmungen beachten musst. 

Mobiles Arbeiten im Ausland: Unfallversicherung

All deine betrieblichen Versicherungen gelten bei einem Notfall in der gesamten EU – nicht nur deine Krankenversicherung, sondern auch die Unfallversicherung deines Arbeitgebers. Wenn du einen Arbeitsunfall im EU-Ausland hast und dafür eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen möchtest, ist die A1-Bescheinigung das A und O. 

Denn nur so kannst du bestätigen, dass du berechtigt bist, deine Tätigkeit auch im Ausland auszuführen. Natürlich musst du genau wie bei einem Arbeitsunfall in Deutschland nachweisen, dass der Unfall in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit passiert ist.

Homeoffice im Nicht-EU-Ausland: Gibt es Unterschiede?

Homeoffice in Thailand, Bali oder Australien – das hört sich zwar paradiesisch und verlockend an, ist jedoch auch nicht so einfach, wie es sich anhört. Nicht nur die Zeitverschiebung macht das Homeoffice für deinen deutschen Arbeitgeber kompliziert, sondern auch die vielen rechtlichen Besonderheiten. Denn während du deinen Arbeitsplatz in der EU relativ frei bestimmen kannst, solange du die A1 Bescheinigung hast, ist das in Ländern außerhalb unseres Kontinents anders. Auch hier solltest du zunächst mit deinem Arbeitgeber abklären, ob er deiner Remote Work zustimmt. 

Als nächsten Schritt solltest du dich über die geltenden Gesetze im Zielland informieren. Aller Wahrscheinlichkeit nach brauchst du neben deinem Visum auch eine Arbeitserlaubnis – und die ist in den meisten Ländern alles andere als einfach zu bekommen. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Arbeiten im Homeoffice im Nicht-EU-Ausland ohne Arbeitserlaubnis oder ein entsprechendes Business-Visum illegal ist und weitreichende Konsequenzen haben kann.

Auch hierfür gibt es jedoch Ausnahmen: Wenn deine Firma eine Tochtergesellschaft vor Ort hat, kann mit einer konzerninternen Entsendung argumentiert werden, was die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis deutlich erleichtert. 

Heimlich Homeoffice im Ausland: Eine gute Idee?

Eine junge Frau macht Home Office im Ausland und sitzt mit ihrem Laptop am Strand.

Wie du siehst, ist das legale Arbeiten im Homeoffice im Nicht-EU-Ausland nicht gerade unkompliziert. Zudem weigern sich viele Arbeitgeber, ihren MitarbeiterInnen das mobile Arbeiten aus dem Ausland zu genehmigen. Aus diesem Grund spielen viele Deutsche mit dem Gedanken, ihr Homeoffice einfach heimlich ins Ausland zu verlegen. Klar, gerade wenn du zu 100% remote angestellt bist, ist die Idee, für ein paar Wochen vom Strand aus zu arbeiten, sehr verlockend – egal ob dein Arbeitgeber zustimmt oder nicht. Doch lohnt sich das? 

Wenn dein heimliches Homeoffice aus dem Ausland auffliegt, kann das gravierende Konsequenzen haben. Wenn du ohne Erlaubnis aus dem Ausland arbeitest, gilt das als Regelverstoß und kann zu ärgerlichen Maßnahmen wie Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen. Ob deine Workation dieses Risiko wert ist, steht zur Debatte. Zweifelsohne belastet ein heimliches Homeoffice im Ausland dein Verhältnis zum Arbeitgeber und kann im schlimmsten Fall auch deine berufliche Reputation schädigen. Andere Arbeitgeber könnten bei der Überprüfung deiner Referenzen Zweifel bekommen, wenn sie von einem Vorfall mit heimlichem Homeoffice erfahren. 

Um solche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir dir, offen mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Falls dein Chef sich vehement gegen das Homeoffice im Ausland wehrt, kannst du auch versuchen, einen Sabbatical zu verhandeln, sodass du trotzdem einen längeren Urlaub im Ausland antreten kannst.

Ist dauerhaftes Homeoffice im Ausland möglich?

Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, steht auch dem dauerhaften Homeoffice im Ausland nichts im Wege – allerdings geht das auch mit grundlegenden Veränderungen für deine Steuerpflicht und deine Sozialversicherung einher.

Hinsichtlich der Steuern fürs Homeoffice im Ausland gibt es eine klare Richtlinie: die schon erwähnte 183-Tage-Regelung. Wenn du also mehr als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verbringst, ändert sich dein steuerlicher Wohnsitz. Dann musst du dein Einkommen in deinem Zielland versteuern – und falls Deutschland mit diesem Land kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, fallen zusätzlich Lohnsteuern in Deutschland an.

Auch hinsichtlich der Sozialversicherung hat eine dauerhafte Arbeit im Homeoffice im Ausland Auswirkungen. Diese sind jedoch vom jeweiligen Land abhängig – informiere dich also darüber, welche Regelungen in deinem Zielland gelten.

Kann man als Werkstudent Homeoffice im Ausland machen?

Du studierst im Ausland und möchtest dennoch weiterhin für deinen deutschen Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten? Prinzipiell gelten für Werkstudenten ähnliche Regelungen wie für normale Angestellte im Homeoffice im Ausland. Allerdings ist die Entsendung für deinen Arbeitgeber mit viel Aufwand verbunden, weswegen die meisten Unternehmen einem Homeoffice im Ausland für Werkstudenten nicht zustimmen. 

Zusammenfassung

Das Homeoffice im Ausland klingt für viele Deutsche wie ein Traum. Das mobile Arbeiten im Ausland bringt viele Möglichkeiten mit sich, geht aber auch mit einigen Herausforderungen einher. Mobiles Arbeiten im Ausland erfordert gründliche Recherche und Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte.

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Markus Merkle
Sales Manager